Ablauf

1. Vorbereitung

Nehmen Sie im ersten Schritt Kontakt mit uns auf, im Optimalfall telefonisch, um einen Termin für ein erstes Informationsgespräch zu vereinbaren. Wichtig: Sie (bzw. der Patient) müssen selbst in die Praxis kommen und in Fotokopie sämtliche schulmedizinische Unterlagen mitbringen. Es reicht nicht, nur die Unterlagen per E-Mail zu übersenden.

Im Erstgespräch erörtern wir die Krebssituation ausführlich. Sollte sich dabei die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben, so werden diese von Dr. Maar in die Wege geleitet. Z.B. könnte eine genauere Metastasenlokalisierung und -ausdehnung durch ein F-PET-Cholin CT erforderlich sein.

Am Ende dieses ersten orientierenden Gespräches überlegen Sie in Ruhe, ob die vorgeschlagene Behandlung gemacht werden soll. Über Dauer und Kosten der Therapie wurde aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass „Tagesklinik“ bedeutet, dass in der Praxis Ruhemöglichkeiten gegeben sind und über längere Zeit täglich behandelt werden muss.

Aus juristischen Gründen unterschreiben Sie bzw. der Patient einen ausführlichen Behandlungsvertrag. Selbstverständlich kann die Behandlung auch im Anschluss noch jederzeit unterbrochen oder vorzeitig beendet werden. Getrennt vom Behandlungsvertrag muss eine Honorarvereinbarung unterschrieben werden.

2. Behandlung

Patienten mit längerer Anreise müssen sich für die Zeit der Therapie eine Unterbringung organisieren – dabei unterstützen wir gerne. Zur Behandlung selbst sind z.B. Pyjama und verschiedene Badehandtücher mitzubringen. Je nach Schweregrad der Erkrankung muss man sich auf eine Behandlungsdauer von 2 bis 6 Wochen einstellen. Diese Behandlung findet Montag bis Freitag für täglich ca. 5 Stunden statt. In Ausnahmefällen wird auch am Wochenende behandelt. Die Behandlung stellt eine Intensivtherapie dar.

Ausführliche Informationen zur konkreten Behandlung finden Sie unter „Unser Behandlungskonzept“.

3. Formale Bedingungen

Bei Privatpatienten bzw. Beihilfe Patienten schreibt Dr. Maar einen ausführlichen Kostenübernahmeantrag an die Kassen. Erfahrungsgemäß übernehmen die Beihilfe und die privaten Kassen die gesamte Behandlung einschließlich der Medikamente in vollem Umfang. Neuste Rechtsprechungen und Auskünfte von Medizinjuristen zeigen, dass private Kassen und Beihilfen die Komplementäre Therapie übernehmen müssen. Juristische Hilfen bzw. Informationen zu Grundsatzurteilen bei der Finanzierung dieser Therapie werden gegeben.

Zu Beginn der Behandlung wird ein ausführlicher Behandlungsvertrag, der über Kosten, Zeitdauer der Therapie und die Art der Rechnungsstellung informiert, unterzeichnet. Die Rechnungen werden wöchentlich gestellt.

4. Nach der Therapie

Nach der Phase der ersten längeren Intensivtherapie erfolgt ein Abschlussgespräch; sämtliche Punkte händigen wir Ihnen in Fotokopie aus.

Darin werden die weitere medikamentöse Therapie sowie die weiteren schulmedizinischen, radiologisch und labormäßigen Kontrollen angeordnet (in diesem Zusammenhang fällt übrigens oft auf, wie wenig organisierte onkologische Nachsorge (Tumornachsorge) viele Patienten haben).

Nach der Erörterung Ihrer möglicherweise offenen Fragen diskutieren wir im Rahmen dieses Abschlussgespräches auch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit einer Intervalltherapie (Wiederholungstherapie). Diese umfasst einen wesentlich kürzeren Zeitraum und hat den wichtigen Gesichtspunkt, ein sich immer wieder abnutzendes Immunsystem zu stärken und damit der Gefahr einer weiteren Metastasierung vorzubeugen. Diese Intervalltherapie ist auch abhängig von dem Resultat der Kontrolluntersuchungen nach der ersten Intensivtherapie (z.B. Verhalten von Primärumor oder Metastasen). Diese Intervalltherapie kann auch öfter wiederholt werden. Auch kann je nach Dringlichkeit die erste längere Therapie nach einiger Zeit wiederholt werden.

5. Abschließende Bemerkungen

Die Intensivtherapie nach Maar bündelt in einzigartiger Weise viele bzw. fast alle plausibel erscheinenden Wirkungsweisen zu einem zahnradartig sich ergänzenden komplexen Mechanismus. Nach Aussagen vieler Patienten verdient diese Therapie auch den Namen „Intensivtherapie“. Die Therapie hat vier Ziele:

  1. die strategische Immunstärkung
  2. die Abtötung bzw. Destabilisierung von Tumorzellen im Primärtumor, den Zellen der Metastasen und vor allen Dingen der Mikrometastasen.
  3. Verhinderung von Rezidiven
  4. Verbesserung des Allgemeinzustandes